NEU!!! NEU!!! NEU!!!
Unsere Öffnungszeiten werden erweitert!
Ab dem 01. April wird es auch am Mittwoch Vormittag eine Terminsprechstunde geben:
Die Praxis wird zusätzlich zur Abendsprechstunde (weiterhin offene Sprechstunde) am Mittwoch von 9:00 bis 11:00 Uhr geöffnet sein. Termine vormittags auch nur nach Vereinbarung!
NEU!!! NEU!!! NEU!!!
Ab sofort ist auch eine Röntgenuntersuchung bei uns möglich.
Unser neues digitales Röntgen erweitert die diagnostischen Möglichkeiten in unserer Praxis!
Frau Dr. Veronika Botsch steht Ihnen in Ihrer Kleintierpraxis in Wäschhausen im alten Sägewerk zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag | 8:00 - 12:00 |
Termine nach Vereinbarung |
Dienstag | 14:30 - 16:30 |
offene Sprechstunde |
Mittwoch Mittwoch |
9:00 - 11:00 18:00 - 20:00 |
Termine nach Vereinbarung offene Sprechstunde |
Donnerstag |
14:30 - 16:30 | offene Sprechstunde |
Freitag |
16:00 - 18:00 | offene Sprechstunde |
Operationen und Hausbesuche nach Vereinbarung
TEL.: 08621/6494524
Bezahlung:
Der Berechnung unserer Leistungen liegt die für alle Tierärzte verpflichtende Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 22.11.2022 zu Grunde.
Hier werden verschiedene allgemeine (Untersuchungen, Injektionen,...) und spezielle (Operationen, Beratungen, Gutachten,...) Leistungen angeführt, die der Tierarzt je nach Aufwand mit dem einfachen bis dreifachen Satz berechnen kann. Hinzu kommen verwendete Materialien (Nahtmaterial, Verbandsmaterial, Medikamente,...) und eine gesetzliche Mehrwertsteuer von 19%.
Abgegebene Medikamente und Futtermittel werden anhand der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) berechnet und sind ebenfalls mehrwertsteuerpflichtig, sie liegen bei 19%. Bei Futtermitteln gilt in der Regel der verminderte Steuersatz von 7%.
Im Anschluss an die Behandlung können Sie bei uns bar oder bequem per EC mit PIN zahlen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Bezahlung per Rechnung und eine Ratenzahlung nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach Rücksprache möglich ist.
Da sich Terminausfälle ohne vorheriger Absage in letzter Zeit häufen und es so immer schwieriger wird, die Operationen sinnvoll zu organisieren, behalten wir uns gemäß BGB §615 vor, für nicht rechtzeitig abgesagte OP-Termine eine entsprechende Ausfallgebühr in Höhe von mindestens 50 €, je nach angesetzter OP Zeit, zu berechnen.
Die Termine können am Wochenende per Emai, Nachricht auf der Webseite und Anrufbeantworter oder am Montag bis spätestens 8:10 Uhr telefonisch abgesagt werden.
Durch eine rechtzeitige Absage ist es uns möglich ein anderes erkranktes Tier zu behandeln.